► Hinweis zur benötigten Arbeitegeberbescheinigung: Personen mit beruflicher Indikation (z.B. Ärzte, Pflegepersonal etc.) werden nur geimpft, wenn eine ausgefüllte Bescheinigung vom Arbeitgeber vorliegt, dass der Impfling in einer Einrichtung mit höchster, hoher oder erhöhter Priorität tätig ist. Diese kann unter Infos zur Impfung - „Downloads“ heruntergeladen werden.
► Hinweis zur Parksituation: Wir bitten zu beachten, dass das Parken für Besucher des Impfzentrums nur auf den Parkplätzen direkt vor dem Impfzentrum und auf dem nahegelegenen Busparkplatz des Volksfestplatzes möglich ist. Ein Parken auf nahegelegenen Parkplätzen (Burger King, PennyMarkt) kann zum kostenpflichtigen Entfernen des widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs führen.
Für die Bewältigung der Corona- Pandemie ist eine Impfung großer Teile der Bevölkerung gegen COVID- 19 von zentraler Bedeutung. Durch Beschluss der Staatsregierung wurde die Organisation und Durchführung der Impfungen dezentral auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Neben den Impfzentren sollen auch „Mobile Impfteams“ gebildet werden, die in bestimmten Einrichtungen wie z. B. Alten- und Pflegeheimen vor Ort impfen sollen.
Um eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen gleichzeitig sowie eine bessere Überwachung der Impfstoffe zu gewährleisten, werden in der ersten Phase Impfungen nur im Impfzentrum oder durch die mobilen Teams möglich sein. In der zweiten Phase sollen die Impfungen dann zu einem großen Teil in Arztpraxen erfolgen. Dafür bedarf es ausreichend Impfstoff für die breite Bevölkerung und Impfstoffe, die unter Standardbedingungen gelagert werden können.
Auf diesen Seiten finden Sie alle Entwicklungen und Informationen zur Impfstrategie bei uns im Landkreis Mühldorf a. Inn.
Wichtig! Sie können sich sich derzeit nur für einen Impftermin vormerken lassen. Sobald Termine verfügbar sind und die jeweilige Priorisierungsgruppe an der Reihe ist, werden die registrierten Personen benachrichtigt.
Die Anmeldung erfolgt über die Seite der bayerischen Impfzentren:
Derzeit werden ausschließlich Termine an Personen vergeben, die mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung haben.
Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
Sofern Impfstoffe von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut ausschließlich für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, empfohlen werden, sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden. Sofern für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder das 65. Lebensjahr vollendet haben, von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut nur bestimmte Impfstoffe empfohlen werden, sollen diese Personen bei der Versorgung mit diesen Impfstoffen vorrangig berücksichtigt werden.
Um den über 80-jährigen im Landkreis, die sich impfen lassen möchten und sich noch nicht für eine Corona-Schutzimpfung angemeldet haben bei der Registrierung für einen Impftermin zu helfen, verteilt das Landratsamt diese Woche Corona-Impftermin-Karten an die Gemeinden.
vom 05.03.2021
Wichtige Hinweise zum Impfzentrum Mühldorf a. Inn für Impfberechtigte
vom 26.02.2021
Eine Impfkommission zur Bewertung von Einzel- und Härtefällen in der Corona-Pandemie hat am Donnerstag in Bayern ihre Arbeit aufgenommen.
vom 26.02.2021
Die Zweitimpfungen in den Alten- und Seniorenheimen im Landkreis Mühldorf a. Inn wurden vergangene Woche abgeschlossen.
vom 24.02.2021
Schutzimpfung für Personal von Einrichtungen mit höchster Priorität – Bescheinigung des Arbeitgebers unbedingt erforderlich
vom 17.02.2021